Hier findest du alle unsere Angebote chronologisch sortiert. Viel Spaß beim Stöbern und Planen und Anmelden. Wir freuen uns auf Dich!


AAS UND IMC: BILDUNGSURLAUB MÖGLICH

Für unsere Angebote im Rahmen des AAS und IMC gilt: Beschäftigte haben – je nach Regelung ihres Bundeslandes – Anspruch auf bis zu fünf Tage Freistellung zur Weiterbildung pro Jahr – und das unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Unter anderem erfolgt eine Freistellung zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten. In Baden-Württemberg gilt das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW). In anderen Bundesländern heißt es „Bildungsfreistellung“, „Bildungsurlaub“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“. Fragen dazu klärt Ihr bitte direkt mit der entsprechenden Stelle der Regierung des für euch zuständigen Bundeslandes.